Kalte Progression 2027: 5 Änderungen bei der Bundessteuer und was sie für Sie bedeuten
Für die kalte Progression 2027 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge der direkten Bundessteuer um 0,47 Prozent an die Teuerung angepasst. Wir zeigen, welche Beträge sich ändern, wen das konkret betrifft und warum der Ausgleich zwar Steuererhöhungen verhindert, aber keine echte Entlastung bringt.
Was die kalte Progression ist und warum der Bund sie jährlich ausgleicht
Steigen Löhne nur wegen der Teuerung, rutschen Steuerpflichtige in höhere Progressionsstufen, obwohl sie real nicht mehr Kaufkraft haben. Ohne Gegenmassnahme wäre das eine schleichende Steuererhöhung, die nie ein Parlament beschlossen hat. Genau das verhindert Art. 39 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG): Der Bund muss die Folgen der kalten Progression jährlich ausgleichen.
Massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) per 30. Juni des Vorjahres. Seit dem letzten Ausgleich beträgt die Teuerung 0,47 Prozent, Stichtag war der 30. Juni 2026. Die neuen Werte gelten ab dem Steuerjahr 2027. Spürbar werden sie also erst in der Steuererklärung, die Sie 2028 ausfüllen.
Ein Detail, das in der Praxis oft für Verwirrung sorgt: Die Beträge werden auf 100 Franken gerundet. Bei geringer Teuerung bleibt deshalb manche Zahl unverändert, obwohl ein Ausgleich stattgefunden hat. Für 2027 betrifft das die Abzüge der Berufskostenverordnung, also etwa Fahrkosten- oder Verpflegungspauschalen. Dort ergeben sich gerundet dieselben Beträge wie bisher.
Kalte Progression 2027: die wichtigsten neuen Beträge
Wir haben die Werte direkt mit der Medienmitteilung des EFD vom 22. September 2026 abgeglichen. Die folgende Übersicht zeigt die Änderungen, die für unsere Kundschaft am relevantesten sind:
| Position | Bisher | Ab Steuerjahr 2027 |
|---|---|---|
| Drittbetreuungsabzug pro Kind | CHF 25’800 | CHF 25’900 |
| Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung (max.) | CHF 13’000 | CHF 13’100 |
| Steuerpflicht Ehepaare ab steuerbarem Einkommen von | CHF 29’700 | CHF 29’900 |
| Höchstsatz erreicht ab steuerbarem Einkommen von | CHF 941’400 | CHF 946’000 |
| Freibetrag Gewinne aus Grossspielen / Online-Spielbankenspielen | CHF 1’071’000 | CHF 1’076’100 |
Alle Tarifstufen verschieben sich
Der Ausgleich betrifft nicht nur einzelne Eckwerte, sondern sämtliche Tarifstufen. Jede Stufe beginnt etwas später. Bei gleichem Realeinkommen zahlen Sie damit 2027 gleich viel Bundessteuer wie 2026, nicht weniger.
Quellensteuer und Berufskosten
Auch die Tarifstufen im Anhang zur Quellensteuerverordnung werden angepasst. Das ist für Arbeitgeber relevant, die quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen. Bei den Pauschalabzügen der Berufskostenverordnung ändert sich, wie erwähnt, nichts.
Was die Anpassung für KMU, Familien und Eigentümer konkret heisst
Die Beträge sind klein, die praktischen Folgen unterschiedlich. Wir ordnen sie für unsere drei wichtigsten Kundengruppen ein.
KMU und Lohnbuchhaltung
Für Arbeitgeber ist die Quellensteuer der wichtigste Punkt. Ab Januar 2027 müssen die neuen Tarife in der Lohnabrechnung hinterlegt sein, sonst stimmen die Abzüge nicht. Bei unseren Mandaten prüfen wir zum Jahreswechsel, ob die aktuellen Quellensteuertarife in der Lohnsoftware korrekt eingespielt sind. Wer seine Löhne über AbaSalary abrechnet oder die Lohnbuchhaltung an uns ausgelagert hat, sollte das nicht dem Zufall überlassen: Ein falscher Tarif fällt oft erst bei der Jahresabrechnung mit der Steuerverwaltung auf und verursacht dann Korrekturaufwand bei mehreren Mitarbeitenden gleichzeitig.
Ebenfalls interessant für Unternehmen: Der höhere Abzug für berufsorientierte Weiterbildung. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist das für Mitarbeitende in der Regel steuerneutral. Zahlen Angestellte selbst, können sie neu bis 13’100 Franken abziehen. Bei grösseren Lehrgängen wie einem eidgenössischen Fachausweis lohnt es sich, die Aufteilung der Kosten vorab zu klären.
Familien mit Kinderbetreuung
Der Drittbetreuungsabzug steigt um 100 Franken auf 25’900 Franken pro Kind. Das klingt bescheiden, und das ist es auch. Wichtiger ist für Familien in unserer Region eine andere Realität: Der Abzug bei der Bundessteuer ist deutlich höher als in vielen Kantonen. Wer nur die Bundessteuer im Blick hat, überschätzt seine Gesamtentlastung schnell. Belege für Kita, Tagesschule oder Tagesfamilie sollten Sie trotzdem lückenlos sammeln, denn ohne Nachweis gibt es keinen Abzug.
Liegenschaftseigentümer und Stockwerkeigentümer
Für Eigentümer ändert die kalte Progression 2027 an den Regeln zu Unterhaltskosten, Eigenmietwert oder Schuldzinsen direkt nichts. Indirekt ist sie aber ein guter Anlass, die Planung anzuschauen. Wer Unterhaltsarbeiten an seiner Liegenschaft plant, kann mit dem Zeitpunkt der Ausführung beeinflussen, in welchem Steuerjahr die Kosten anfallen. Gerade bei Einkommen nahe an einer Progressionsstufe lohnt sich diese Überlegung. Über eine allfällige Aufteilung auf zwei Steuerjahre entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Bewirtschaftung, nicht pauschal.
Häufige Fragen zur kalten Progression 2027
Zahle ich ab 2027 weniger Bundessteuer?
Nur wenn Ihr Einkommen real gleich bleibt oder sinkt. Der Ausgleich sorgt dafür, dass die Teuerung allein keine höhere Steuerbelastung auslöst. Er ist keine Steuersenkung, sondern eine Korrektur. Steigt Ihr Lohn stärker als die Teuerung, zahlen Sie trotzdem mehr.
Gelten die neuen Beträge auch für die Kantons- und Gemeindesteuern?
Nein, die Anpassung des EFD betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Die Kantone regeln den Ausgleich der kalten Progression in ihren eigenen Steuergesetzen, teils jährlich, teils erst ab einer bestimmten Teuerungsschwelle. Für Ihre Gesamtbelastung ist die kantonale Regelung oft entscheidender.
Muss ich als Arbeitgeber etwas unternehmen?
Ja, falls Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen. Ab der ersten Lohnabrechnung 2027 müssen die neuen Quellensteuertarife angewendet werden. Prüfen Sie, ob Ihre Lohnsoftware aktualisiert ist, oder lassen Sie das durch Ihren Treuhänder kontrollieren.
Unsere Einschätzung
Die kalte Progression 2027 ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein funktionierendes System kaum Schlagzeilen produziert. 0,47 Prozent Teuerung bedeuten wenige Franken Unterschied pro Haushalt. Wer darin eine Entlastung sieht, irrt sich: Der Bund verzichtet lediglich darauf, still mehr einzunehmen. Das ist richtig und fair, aber kein Grund zum Feiern.
Spannender finden wir, was die Mitteilung nicht sagt. Die effektive Steuerbelastung entscheidet sich bei unseren Kundinnen und Kunden in der Nordwestschweiz und im Aargau selten bei der Bundessteuer, sondern bei Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei der eigenen Planung. Einkäufe in die Pensionskasse, Beiträge an die Säule 3a, der Zeitpunkt von Liegenschaftsunterhalt oder die Frage, ob Unternehmer Lohn oder Dividende beziehen: Diese Hebel wirken um ein Vielfaches stärker als jede Tarifkorrektur.
Unsere Empfehlung deshalb: Nutzen Sie die Wochen vor dem Jahresende nicht für die Frage, was der Bund ändert, sondern dafür, was Sie selbst noch beeinflussen können. Viele steuerwirksame Entscheide für 2026 lassen sich nur bis zum 31. Dezember treffen. Danach bleibt nur noch die Dokumentation. Für KMU gehört diese Prüfung in die Vorbereitung auf den Jahresabschluss – als Teil einer sauber geführten Buchführung, damit Steuerplanung und Abschluss aus einem Guss entstehen.
Wissen Sie, welche Steuerhebel Sie vor dem Jahresende 2026 noch nutzen können? In einem 30-minütigen Gespräch gehen wir mit Ihnen Ihre Situation durch und zeigen Ihnen zwei bis drei konkrete Massnahmen, die sich für Sie noch dieses Jahr lohnen, ob als Privatperson, Eigentümer oder KMU.