E-Mobility im Stockwerkeigentum: Jetzt Ladeinfrastruktur rechtssicher planen und umsetzen

E-Mobility im Stockwerkeigentum erfordert mehr als eine technische Lösung. Mit der steigenden Nachfrage nach Ladeinfrastruktur nehmen auch die rechtlichen, organisatorischen und gemeinschaftlichen Anforderungen zu. Das neue SVIT-Merkblatt bietet eine praxisnahe Orientierung für Verwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften – von der Entscheidungsfindung bis zur Umsetzung. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der rechtssicheren Planung von Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum ankommt.

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Die Elektromobilität ist in der Schweiz auf dem Vormarsch: Jährlich steigt die Zahl elektrischer Personenwagen, und damit wächst die Nachfrage nach effizienten Ladegelegenheiten im privaten Umfeld. Für Eigentümer, Verwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften entstehen dabei spezifische Herausforderungen – technisch, rechtlich und organisatorisch.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben SVIT Schweiz, die Fachkammer Stockwerkeigentum und der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater (KUB) gemeinsam ein Merkblatt „E-Mobility – Lösungen für Stockwerkeigentum“ erarbeitet, das als praxisnahe Branchenempfehlung für Verwaltungen und Eigentümer dient.

1. Worum geht es im SVIT-Merkblatt?

Das Merkblatt liefert eine systematische Orientierung zur Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum, insbesondere für Einstellhallen und gemeinsam genutzte Parkflächen. Es adressiert:

  • Grundlagen zur Elektromobilität im gemeinschaftlichen Baurecht;
  • Planungsschritte für Ladeinfrastruktur – von der Bedarfsermittlung bis zur technischen Umsetzung;
  • Rollenverteilung zwischen Eigentümern, Verwaltung und Dienstleistern;
  • Hinweise zur Einbindung von Fachplanung und Lastmanagement sowie zur Einbeziehung externer E-Mobility-Anbieter.


Zentral ist dabei nicht nur die technische Dimension, sondern auch die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft: Infrastrukturprojekte, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, können eine Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung erfordern.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen: Was ist zu beachten?

Rechtlich ist das Thema Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum besonders anspruchsvoll, da es Schnittstellen zwischen Eigentums-, Baurecht und Elektrizitätswirtschaft berührt:

Zustimmung der Eigentümerschaft

  • Für bauliche Eingriffe wie Ladepunkte in Gemeinschaftsbereichen ist in der Regel eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die notwendige Mehrheit kann je nach Tragweite des Projekts unterschiedlich sein – z. B. einfache Mehrheit oder qualifizierte Mehrheit.

Recht auf Ladeinfrastruktur

  • Parlamentarische Initiativen in der Schweiz streben aktuell an, das Recht auf Zugang zu Ladeinfrastruktur auch für Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern gesetzlich abzusichern. Der Bundesrat soll entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, die nationale Mindeststandards definieren.

Technische und regulatorische Vorschriften

  • Ladeinfrastruktur muss die einschlägigen technischen Normen und kantonalen Bauvorschriften erfüllen. Elektrische Installation, Lastmanagement und Abrechnungssysteme sind so auszuführen, dass Sicherheit und Netzverträglichkeit gewährleistet sind.

 

3. Praktische Umsetzung: Von der Idee zur Ladestation

Das Merkblatt zeigt praxisnahe Schritte auf, die Verwaltungen und Eigentümer befolgen sollten:

Bedarfsklärung und Projektdefinition

  • Erhebung der Anzahl E-Fahrzeuge bzw. künftiger Bedarf;
  • Prüfung der vorhandenen elektrischen Infrastruktur (Anschlussleistung, Verteilsysteme).

Technische Konzepte und Lastmanagement

  • Entwicklung von intelligenten Lade­ und Lastmanagementlösungen, um Lastspitzen zu vermeiden und Netzengpässe zu minimieren.

Dienstleister-Auswahl und Vergabepraxis

  • Objektive Auswahl eines E-Mobility-Anbieters bzw. Fachplaners zur Projektbegleitung;
  • Klare Definition von Verantwortlichkeiten in Vertrag und Leistungsbeschreibung.

4. Ergänzende Quellen und Branchenstandards

Neben dem SVIT-Merkblatt existieren weitere hochwertige Leitfäden und Merkblätter, die für Eigentümer und Verwaltungen relevant sind:

  • Swiss eMobility-Merkblätter zur Ladeinfrastruktur mit praxisnahen Checklisten für Planung und Umsetzung.
  • SVIT-Leitfäden für Mietliegenschaften, die parallele Aspekte zur Installation von Ladeinfrastruktur in Mietverhältnissen behandeln.
  • WWZ Merkblatt “Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum”, das praktische Hinweise zur Zustimmungspflicht und Strombezug im gemeinschaftlichen Kontext gibt.

Diese Quellen bieten ergänzende Perspektiven – zum Beispiel technische Anforderungen, Netzanbindung oder wirtschaftliche Aspekte der Ladeinfrastrukturplanung.

5. Fazit: Ladeinfrastruktur als Zukunftsinvestition

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Stockwerkeigentum ist kein rein technisches Detailprojekt, sondern ein strategisches Immobilien- und Gemeinschaftsprojekt, das:

  • den Wert und die Attraktivität von Liegenschaften steigert;
  • zur Energiewende und Verkehrs-Dekarbonisierung beiträgt;
  • klare rechtliche und organisatorische Prozesse erfordert.

Mit dem SVIT Merkblatt existiert eine fundierte Branchenempfehlung, die als Ausgangspunkt für rechtssichere und technisch tragfähige E-Mobility-Projekte im Stockwerkeigentum dient.

Quellen

  • SVIT Schweiz, Fachkammer Stockwerkeigentum, E-Mobility – Lösungen für Stockwerkeigentum, Zürich 2021, abrufbar unter: https://www.svit.ch
  • Swiss eMobility, Merkblätter Ladeinfrastruktur, abrufbar unter:
    https://www.swiss-emobility.ch/Infothek/Merkblaetter
  • SVIT Schweiz, Leitfaden E-Mobilität für Mietliegenschaften, Zürich 2022, abrufbar unter:
    https://www.svit.ch
  • WWZ AG, Merkblatt Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum, Zug 2022, abrufbar unter:
    https://www.wwz.ch
  • Bundesamt für Energie (BFE), Elektromobilität in der Schweiz – Grundlagen und Programme, abrufbar unter:
    https://www.bfe.admin.ch
  • Schweizerische Bundesversammlung, Parlamentarische Vorstösse zur Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, abrufbar unter:
    https://www.parlament.ch
  • Link Flyer STWEG Fachkammer: LadenPunkt_Leitfaden-Stockwerkeigentum_DE_2309_printerfriendly.pdf

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