Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum: Jetzt noch steuerlich profitieren

Ab 2029 entfällt der Eigenmietwert — und damit auch der Steuerabzug für Einlagen in den Erneuerungsfonds. Warum Stockwerkeigentümergemeinschaften jetzt handeln sollten und welche Steuerjahre noch bleiben.
Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum: Jetzt noch steuerlich profitieren

Inhalt

Teilen
Über den Autor
Es ist offiziell: Der Bundesrat hat entschieden — ab 2029 entfällt der Eigenmietwert. Damit läuft auch die Uhr für einen wichtigen Steuerabzug: die Einlage in den Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum. Für Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ist jetzt der richtige Moment zum Handeln.

Der Entscheid ist gefallen

Am 28. September 2025 stimmte die Schweizer Bevölkerung mit 57,7 % Ja für die Abschaffung des Eigenmietwerts — ein historischer Entscheid nach jahrzehntelanger politischer Debatte. Offen war bislang nur noch die Frage: Wann genau tritt der Systemwechsel in Kraft?

Diese Frage hat der Bundesrat nun beantwortet: Ab dem 1. Januar 2029 müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer den Eigenmietwert nicht mehr versteuern. Bis dahin gilt das bisherige System — mit allen bestehenden Abzugsmöglichkeiten.

Und genau das ist für Stockwerkeigentümer:innen jetzt relevant.

Was bedeutet das für den Erneuerungsfonds?

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) wird gemeinsam ein Erneuerungsfonds geäufnet. Dieser dient dazu, grössere Unterhalts- und Renovationsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum zu finanzieren — etwa die Erneuerung von Dach, Fassade, Heizung oder Lift.

Bisher konnten Einlagen in diesen Fonds als werterhaltende Aufwendungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung per 2029 entfällt dieser Abzug. Unterhaltskosten und entsprechende Einlagen lassen sich dann weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene mehr geltend machen.

Das Zeitfenster für eine steuerlich optimierte Einlage in den Erneuerungsfonds ist damit klar: Es bleiben die Steuerjahre 2025, 2026, 2027 und 2028.

Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln

Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften wissen um den Erneuerungsfonds — doch oft wird er zu niedrig geäufnet oder die Anpassung der Einlagen auf die lange Bank geschoben. Die Abschaffung des Eigenmietwerts gibt nun einen konkreten Anlass, die Situation aktiv zu überprüfen.

Drei Fragen, die sich jede STWEG jetzt stellen sollte

  1. Ist der Erneuerungsfonds ausreichend dotiert?
    Gerade bei älteren Liegenschaften wird der mittel- und langfristige Bedarf oft unterschätzt. Eine ehrliche Bestandesaufnahme zeigt, ob die vorhandenen Mittel für anstehende Erneuerungen ausreichen.
  2. Können die Einlagen bis Ende 2028 erhöht werden?
    Ein Beschluss der Gemeinschaft ist dafür nötig. Je früher dieser gefasst wird, desto mehr Steuerjahre können noch genutzt werden. Wer erst 2028 reagiert, verschenkt wertvolle Zeit.
  3. Welche kantonalen Regelungen gelten?
    Die zulässige Höhe der abzugsfähigen Einlagen variiert je nach Kanton. Es lohnt sich, die kantonale Praxis zu kennen und die Einlagen entsprechend zu planen.

Was nach 2029 gilt

Mit dem Systemwechsel entfällt nicht nur der Eigenmietwert, sondern auch der Grossteil der bisherigen Abzugsmöglichkeiten. Wer bis dahin einen gut dotierten Erneuerungsfonds hat, ist gut aufgestellt: Notwendige Renovationen können dann aus dem vorhandenen Kapital finanziert werden — ohne Zeitdruck und ohne steuerliche Nachteile. Wer hingegen die verbleibende Zeit nicht nutzt, trägt ein doppeltes Risiko: unerwartete Nachzahlungen innerhalb der Gemeinschaft — und die verpasste Gelegenheit, notwendige Investitionen noch steuerlich abzusetzen.

Fazit: Das Datum steht — handeln Sie jetzt

Der Bundesrat hat Klarheit geschaffen: 2029 ist der Stichtag für den Systemwechsel. Für Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer bedeutet das: Es bleiben noch rund drei Steuerjahre, um Einlagen in den Erneuerungsfonds steuerlich geltend zu machen.

Wir empfehlen, die Situation Ihrer Gemeinschaft jetzt zu prüfen und rechtzeitig einen Beschluss zu fassen. Wir unterstützen Sie dabei — sowohl bei der steuerlichen Einordnung als auch bei der Verwaltung Ihrer Liegenschaft.

Haben Sie Fragen zum Erneuerungsfonds oder zur steuerlichen Situation Ihres Stockwerkeigentums? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsferien

Unser Büro ist vom 20. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 infolge Betriebsferien geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.

Unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten

Schreiben Sie uns eine Nachricht - wir werden uns bei Ihnen melden.

Offerte anfordern

1
Dienstleistung
2
Fragebogen
3
Informationen
Für Welche Dienstleistung wünschen Sie
eine kostenlose Offerte?
Buchhaltung & Jahresabschluss
Wie viele Rechnungen bezahlen Sie pro Monat? *
Wie viele Rechnungen verschicken Sie pro Monat? *
Wie viele Buchungen sind auf einem Kontoauszug der Bank/Post in einem Monat aufgeführt? *
Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen? *
Sind Sie MWST-pflichtig? *
Wer soll sich um die Buchführung kümmern? *
Wie viele Mitarbeiter haben Sie? *
Bewirtschaftung Stockwerkeigentum
An welcher Adresse befindet sich die Liegenschaft? *
Anzahl Gebäude *
Anzahl Objekte (Wohnungen, Büro) *
Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge ohne Besucherparkplätze *
Anzahl Hobbyräume oder andere Stockwerkeinheiten wie Keller *
Geschäftsjahr der Gemeinschaft für die Buchhaltung *
Für welchen Bereich wünschen Sie ein Angebot? *
Benötigen Sie eine Heizkostenabrechnung? *

Wenn Sie uns Dokumente zusenden wollen, dann senden Sie bitte eine E-Mail an immobilien@muenger.swiss

Bewirtschaftung Mietliegenschaften
An welcher Adresse befindet sich die Mietliegenschaft? *
Anzahl Einheiten (Wohnen und Gewerbe) *
Um was für eine Art Mietliegenschaft handelt es sich? *
Wie viele Einheiten befinden sich im Objekt? (Wohnen und Gewerbe)? *
Wie hoch ist der Nettomietzins pro Jahr? *
Wie hoch ist der Bruttomietzins pro Jahr? *
Immobilienverkauf
An welcher Adresse befindet sich das Verkaufsobjekt *
Um welche Art von Objekt handelt es sich? *
Per wann möchten Sie das Objekt verkaufen? *
Wie lautet Ihre Preisvorstellung? *
Steuererklärung
Sind Sie ein Ehepaar oder eine Einzelperson? *
Wie viele Lohnausweise haben Sie? *
Sind Sie selbständigerwerbend? *
Wie viele Bankkonten oder Steuerverzeichnisse haben Sie? *
Wie viele Immobilien besitzen Sie im Wohnsitzkanton? *
Besitzen Sie weitere Wertschriften? *
Ihre Angaben
Vorname *
Nachname *
Firmenname
Email *
Telefonnummer *
Sonstige Bemerkungen

Schnellbewertung Immobilie

Lädt …