Eine Lohnerhöhung von 500 Franken klingt eindeutig, doch beim Thema Bruttolohn Nettolohn kommt auf dem Konto selten derselbe Betrag an. Wir zeigen, welche Abzüge dazwischen liegen und was das für Arbeitnehmende und für Ihr Unternehmen bedeutet.
Bruttolohn Nettolohn: der zentrale Unterschied
Der Bruttolohn ist der Lohn vor den Abzügen. Dazu gehören der vertraglich vereinbarte Monatslohn und regelmässige Bestandteile wie Zulagen, Provisionen oder ein 13. Monatslohn. Auch variable Vergütungen zählen dazu, sobald sie ausbezahlt werden.
Der Nettolohn ist der Betrag, der nach den Arbeitnehmerabzügen auf dem Konto landet. Fürs Haushaltsbudget ist er entscheidend. Einen Arbeitsvertrag beurteilen wir damit allein aber nicht: Pensionskassenlösung, Versicherungsleistungen, Spesenregelung und Entwicklungsmöglichkeiten gehören ebenso dazu.
Zwischen beiden Beträgen steht die Lohnabrechnung. Sie macht sichtbar, welche Abzüge auf welchen Lohnbestandteilen beruhen. Eine sorgfältige Abrechnung schafft auf beiden Seiten Klarheit und erspart Rückfragen und spätere Korrekturen. Bei einem Stellenwechsel, der ersten Anstellung oder der Gründung eines Unternehmens lohnt sich der genaue Blick darauf besonders.
Welche Abzüge den Nettolohn in der Schweiz beeinflussen
Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist nicht für alle gleich. Sie hängt von Alter, Wohnort, Einkommen, beruflicher Situation und der Versicherungsregelung im Unternehmen ab. Die folgenden Werte gelten Stand 1. Januar 2026 (Quelle: Beitragsübersicht des Bundesamts für Sozialversicherungen).
AHV, IV und EO
Arbeitnehmende zahlen 5,3 % des Lohns, aufgeteilt in AHV (4,35 %), IV (0,7 %) und EO (0,25 %). Der Arbeitgeber zahlt denselben Satz noch einmal. Die AHV sichert Leistungen im Alter und für Hinterlassene, die IV unterstützt bei Erwerbsunfähigkeit, und die EO entschädigt unter anderem bei Militärdienst, Mutterschaft, Vaterschaft oder Betreuung. Diese Abzüge senken den ausbezahlten Lohn, dienen aber der langfristigen Absicherung.
Arbeitslosenversicherung
Die ALV beträgt je 1,1 % für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, allerdings nur auf Lohnanteilen bis 148’200 Franken im Jahr. Sie finanziert Leistungen bei Arbeitslosigkeit und trägt unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterstützung bei Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Insolvenz bei.
Berufliche Vorsorge
Die Pensionskasse ist meist der variabelste Abzug. Obligatorisch versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient. Versichert wird der Lohn nach Abzug des Koordinationsabzugs von 26’460 Franken. Die gesetzlichen Altersgutschriften steigen mit dem Alter von 7 % (25–34) über 10 % und 15 % auf 18 % (ab 55). Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge.
Deshalb erhalten zwei Personen mit gleichem Bruttolohn unterschiedliche Nettolöhne. Ein grosszügiger Vorsorgeplan reduziert die monatliche Auszahlung, bietet aber höhere Leistungen für Alter, Invalidität und Todesfall. Die günstigste Lösung auf der Lohnabrechnung ist nicht automatisch die beste Vorsorgelösung.
Nichtberufsunfall und Krankentaggeld
Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie geht in der Regel zulasten der Arbeitnehmenden, die Höhe richtet sich nach dem Versicherungsvertrag des Unternehmens.
Beim Krankentaggeld kommt es auf die vertragliche Ausgestaltung an. Manche Arbeitgeber übernehmen die Prämie vollständig, andere teilen sie. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Ohne Taggeldlösung zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn nach Art. 324a OR selbst weiter. Wichtig ist deshalb die klare Deklaration auf der Lohnabrechnung.
Quellensteuer
Personen ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz wohnen und quellensteuerpflichtig sind, werden an der Quelle besteuert. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger können je nach Wohnsitzstaat, Arbeitsort und Doppelbesteuerungsabkommen quellensteuerpflichtig sein, in einer Grenzregion wie Basel ein häufiger Fall.
Die Höhe hängt vom Kanton, vom Zivilstand, vom Einkommen und von unterhaltspflichtigen Kindern ab. Bei bestimmten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen kommt zusätzlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung in Frage. Die Quellensteuer ist deshalb keine abschliessende Steuerberechnung.
Was 6’500 Franken brutto wirklich bedeuten
Ein vereinfachtes Beispiel
Eine Mitarbeiterin verdient 6’500 Franken brutto im Monat. AHV/IV/EO und ALV allein machen 6,4 % aus, also 416 Franken. Dazu kommen Nichtberufsunfall und Pensionskasse. Je nach Vorsorgeplan bleiben so rund 5’800 Franken netto, bei Quellensteuerpflicht entsprechend weniger. Das Beispiel dient der Orientierung. Ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton, ein Altersstufenwechsel in der Pensionskasse oder ein anderer Beschäftigungsgrad verändern die Abzüge.
Was der Arbeitgeber zusätzlich trägt
Der Bruttolohn entspricht nicht den Personalkosten. Hinzu kommen die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %), Pensionskasse, Familienausgleichskasse und Unfallversicherung. Wer eine neue Stelle mit 6’500 Franken brutto budgetiert, rechnet daher mit deutlich höheren Gesamtkosten. Wir kalkulieren mit unseren Kunden immer die Vollkosten einer Stelle, nicht nur den Lohn.
Was auf eine korrekte Lohnabrechnung gehört
Nach Art. 323b Abs. 1 OR muss der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung übergeben, elektronisch genügt. Sie nennt Abrechnungsperiode und Person, weist den Bruttolohn nach Lohnarten aus und führt jeden Abzug mit Bezeichnung und Betrag auf. Bei Stundenlohn gehört der Ferienzuschlag in Prozent und Franken auf die Abrechnung, der Vermerk «inkl. Ferien» genügt nicht.
Spesen sind kein Lohn, wenn sie tatsächliche geschäftliche Auslagen ersetzen (Art. 327a OR). Pauschalen sind zulässig, müssen aber alle notwendigen Auslagen decken. Der Lohnausweis ist ein eigenes Dokument: Er fasst die steuerrelevanten Einkünfte eines Kalenderjahres zusammen und gehört zum Jahresabschluss, den wir ebenfalls begleiten (siehe unseren Beitrag zum Jahresabschluss).
Typische Fragen zu Bruttolohn Nettolohn
Führt ein höherer Bruttolohn immer zu einem entsprechend höheren Nettolohn?
Der Nettolohn steigt mit, aber weniger stark als erwartet. Auf jeden zusätzlichen Franken fallen mindestens 6,4 % für AHV/IV/EO und ALV an, dazu Pensionskasse und Unfallversicherung. Bei Quellensteuer oder variablen Vergütungen rechnen wir vorab durch, was wirklich ankommt.
Wie vergleichen wir zwei Stellenangebote richtig?
Nicht nach dem Bruttolohn allein. Ein höherer Lohn kann durch höhere Pensionskassenbeiträge oder eine andere Unfallprämie relativiert werden. Ein tieferer Lohn kann mit besserer Vorsorge, grosszügigeren Familienzulagen oder klar geregelten Spesen mehr wert sein. Entscheidend ist das Gesamtpaket.
Was ist bei Teilzeit, Stundenlohn und unregelmässigen Einsätzen zu beachten?
Ferien, Feiertage, Überstunden, Zuschläge und der versicherte Lohn müssen sauber abgegrenzt werden. Fehler entstehen hier selten durch komplizierte Grundsätze, sondern durch unvollständige Daten und uneinheitliche Prozesse.
Unsere Einschätzung
Eine pünktliche Überweisung genügt nicht. Mitarbeitende müssen nachvollziehen können, wie sich ihr Lohn zusammensetzt, gerade wenn sich Abzüge ändern oder variable Bestandteile ausbezahlt werden. Das schafft Vertrauen, und Lohnwesen ist für uns Vertrauensarbeit.
Für KMU ist ein strukturiertes Lohnwesen zudem Risikominimierung. Falsch berechnete Beiträge, falsch behandelte Spesen oder verspätete Meldungen führen zu Nachzahlungen und Aufwand. Bei Eintritten, Austritten, Lohnanpassungen oder Familienereignissen ändern sich die Anforderungen laufend.
Unsere Haltung dazu: Lohnwesen gehört in einen festen Prozess, in dem Stammdaten gepflegt, Mutationen rechtzeitig erfasst und Abrechnungen plausibilisiert werden. Wir setzen dafür AbaSalary bei Ihnen im Haus um oder führen Ihre Lohnbuchhaltung für Sie und stimmen sie mit Buchhaltung und Steuern ab. Und prüfen Sie vor jeder Lohnofferte das Reglement Ihrer Pensionskasse: Der günstigste Plan ist selten der beste, weder für Ihr Team noch für Ihre Rekrutierung.
Rechnen Sie Ihre Löhne noch selbst, oder wissen Sie sicher, dass jede Abrechnung stimmt? Vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie uns an unter +41 61 467 91 67 und wir begutachten gemeinsam Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihre Lohnabrechnung.